AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der soNachhaltig GmbH für Verträge mit Kunden über Solaranlagen und Solaranlagen-Komponenten, Wechselrichter, Batteriespeicher, Wallboxen, Wärmepumpen 

(Stand 11. Oktober 2023)

1 Anwendungsbereich und Rangfolge

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf Verträge zwischen der soNachhaltig GmbH („soNachhaltig“) und Kunden*innen Anwendung, die die Lieferung („Kaufverträge“) oder die Lieferung und Montage („Werkverträge“) von Solaranlagen/Photovoltaikanlagen (im weiteren Verlauf Solaranlagen) und Solaranlagen-Komponenten inkl. Wechselrichtern, Batteriespeichern, Wallboxen, Wärmepumpen jeweils mit allen Bestandteilen zum Gegenstand haben.

1.2 Die Bestimmungen dieser AGB finden auf Kaufverträge und Werkverträge gleichermaßen Anwendung, sofern in einer Bestimmung nicht gesondert Bezug auf Kaufverträge oder Werkverträge genommen wird.

1.3 Die Bestimmungen dieser AGB gelten für Verbraucher*innen i.S.v. § 13 BGB und Unternehmer*innen i.S.v. § 14 BGB (nachstehend zusammengefasst „Kunden*innen“) gleichermaßen, sofern in einer Bestimmung nicht gesondert Bezug auf Verbraucher*innen oder Unternehmer*innen genommen wird.

1.4 Verbraucher*innen sind Kunden*innen, die mit ihrer Solaranlage Energie erzeugen wollen, die überwiegend für Zwecke des eigenen privaten Verbrauchs genutzt werden soll.

1.5 Die im Angebot der soNachhaltig enthaltenen Bestimmungen gelten vorrangig zu diesen AGB.

1.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen, die diesen AGB widersprechen oder sie ergänzen („anderslautende Bedingungen“), finden nur insoweit Anwendung, als die soNachhaltig diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.7 Allen anderen anderslautenden Bedingungen, auf die die Kunden*innen in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Bestätigungsschreiben Bezug nehmen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

2 Vertragsschluss

2.1 Das von der soNachhaltig unterbreitete Angebot versteht sich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, es sein denn es handelt sich um ein verbindliches Angebot der soNachhaltig mit ausdrücklicher Gültigkeitsdauer oder Bindefrist.

2.2 Ein Angebot unterbreiten die Kunden*innen der soNachhaltig, wenn sie das Angebot unterzeichnet an die soNachhaltig zurücksenden. Die soNachhaltig wird das Angebot prüfen und eine Bestätigung an die Kunden*innen zusenden. Mit dem Zugang der Bestätigung bei den Kun*innen kommt der Vertrag zustande.

2.3 Für den Fall, dass nach Vertragsschluss ein Aufmaß durch die soNachhaltig vereinbart wird und das Aufmaß ergibt, dass sich der Leistungsumfang des Vertrages ändert (z.B. Art und Anzahl der Komponenten), wird die soNachhaltig den Kunden*innen ein Angebot über die Änderung des Vertrages übermitteln. Die Änderung des Vertrages wird wirksam, wenn die Kund*innen das Angebot annehmen.

2.4 Soweit vereinbart wird, dass die soNachhaltig den Antrag für den Netzanschluss der Solaranlage beim zuständigen Netzbetreiber für die Kunden*innen stellt, kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung zu Stande, dass der Netzbetreiber den Antrag bewilligt. Für den Netzantrag benötigt die soNachhaltig die Vollmacht der Kunden*innen. Ein entsprechendes Formular liegt dem Angebot bei.

 

3 Nicht im Vertrag enthaltene Leistungen

3.1 Die Prüfung, ob das Gebäude, die Lärmschutzwand oder ähnliches („bauliche Anlage“), worauf oder woran die Solaranlage montiert werden soll, die baulichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der Solaranlage bzw. der Komponenten erfüllt (insbesondere in Bezug auf die Statik der baulichen Anlage und die jeweiligen Herstellerangaben), ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

3.2 Die Prüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der Solaranlage erfüllt sind (insbesondere in Bezug auf Genehmigungen, z.B. Baugenehmigung oder andere baurechtliche Vorgaben), ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

3.3 Die Erstellung von Geboten für Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur bzgl. der Förderung der Solaranlage ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

4 Modellrechnungen

4.1 Die tatsächliche Leistung einer Solaranlage kann (z.B. aufgrund von Schwankungen des Wetters, Ablagerungen auf den Modulen, Wirkungsgrade von Modulen und Wechselrichtern) von den Ergebnissen in Modellrechnungen abweichen.

4.2 Etwaige im Rahmen der Vertragsanbahnung und Durchführung erstellte Modellrechnungen über die Leistung der Solaranlage (zu erwartender Jahresertrag etc.) stellen daher weder eine Aussage der soNachhaltig über die Beschaffenheit der Solaranlage i.S.v. § 434 BGB oder § 633 BGB noch eine Garantie i.S.v. § 443 BGB oder sonstige Garantie dar.

 

5 Mitwirkungspflichten Kunden*innen (nur für Werkverträge)

5.1 Für die Dauer der Ausführung der Arbeiten müssen die Kunden*innen der soNachhaltig ausreichend geschützte Flächen für die Lagerung der Komponenten der Solaranlage nebst Montagematerialien („Materialien“) bereitstellen.

5.2 Die Kunden*innen müssen dafür Sorge tragen, dass die während der Durchführung der Arbeiten bei Ihnen gelagerten Materialien nicht durch Dritte beschädigt oder gestohlen werden oder sonst abhandenkommen (siehe auch Haftung Ziffer 14.5).

5.3 Die Kunden*innen müssen die Ihrerseits erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit die Arbeiten innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen ohne Unterbrechung durchgeführt werden können.

 

6 Termine

Angegebene Termine geben lediglich Auskünfte über geplanten Liefer- bzw. Montagzeiträume; sie orientieren sich an den Angaben der jeweiligen Hersteller. Die soNachhaltig wird die Liefer- bzw. Montagetermine mit den Kunden*innen abstimmen.

 

7 Zahlungsbedingungen

7.1 Rechnungen sind binnen 7 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.2 Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der soNachhaltig vorzunehmen.

 

8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Die soNachhaltig behält sich an den gelieferten bzw. gelieferten und montierten Komponenten der Solaranlage das Eigentum vor bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises (inkl. USt.) und der gegenüber der Kunden*innen gelten gemachten Aufwendungen und Zinsen im Falle des Zahlungsverzugs.

8.2 Solange das Eigentum nicht auf die Kunden*innen übergegangen ist, sind die Kunden*innen nicht berechtigt die Solaranlage bzw. die Komponenten zu verkaufen.

9 Mängelrechte

9.1 Verbraucher*innen haben offensichtliche Mängel, unter kurzer Beschreibung dieser, binnen einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung bzw. Abnahme, gegenüber der  soNachhaltig in Textform anzuzeigen, wobei die rechtzeitige Absendung für die Fristwahrung genügt.

9.2 Im Falle von Mängeln können die Kunden*innen Nacherfüllung binnen angemessener Frist verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der soNachhaltig im Wege der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache.

9.3 Liefert die soNachhaltig zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann die soNachhaltig von den Kunden*innen die Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.

9.4 Die soNachhaltig kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

9.5 Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

9.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie den Kunden*innen nicht zumutbar oder verweigert die soNachhaltig die Nacherfüllung, können die Kunden*innen Ihr Recht auf Minderung oder Rücktritt geltend machen. Unberührt hiervon bleibt das Recht, Schaden- oder Aufwendungsersatz geltend zu machen.

9.7 Die Kunden*innen sind nicht berechtigt, Mängel im Rahmen der Selbstvornahme zu beseitigen.

 

10 Verjährung von Mängelrechten

10.1 Bei Verträgen mit Verbraucher*innen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – zwei Jahre.

10.2 Bei Verträgen mit Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“). Kardinalspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Kunden*innen deshalb vertrauen dürfen.

 

11 Herstellergarantien

Soweit den Komponenten der Solaranlage, Wechselrichtern, Batteriespeichern, Wallboxen, Wärmepumpen Erklärungen der Hersteller beigefügt sind, z.B. Garantien, handelt es sich um selbständige Verträge zwischen den Kunden*innen und dem Hersteller. Rechte aus diesen Verträgen können direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend machen.

 

12 Widerrufsrecht (für Verbraucher*innen)

12.1 Zu Kaufverträgen (vgl. Ziffer 1.1):

a) Verbraucher*innen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, ab dem Tag an dem die Verbraucher*innen oder ein von ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren bzw. (bei mehreren Waren) die letzten Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen die Verbraucher*innen der soNachhaltig GmbH, Nachtweide 6, 67346 Speyer, Telefon: +49 (0) 6232 - 8590280, E-Mail: info@sonachhaltig.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Verbraucher*innen die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

b) Folgen des Widerrufs: Wenn die Verbraucher*innen den Kaufvertrag widerrufen, hat die soNachhaltig den Verbraucher*innen alle Zahlungen, die die soNachhaltig von den Verbraucher*innen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der soNachhaltig eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die soNachhaltig dasselbe Zahlungsmittel, das die Verbraucher*innen bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird die soNachhaltig wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Die soNachhaltig kann die Rückzahlung verweigern, bis die Waren zurückerhalten wurden. Die Verbraucher*innen haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem sie die soNachhaltig über den Widerruf des Vertrags unterrichten, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wurden. 

12.2 Zu Werkverträgen (vgl. Ziffer 1.1):

a) Verbraucher*innen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Werkvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen die Verbraucher*innen der soNachhaltig GmbH, Nachtweide 6, 67346 Speyer, Telefon: +49 (0) 6232 - 8590280, E-Mail: info@sonachhaltig.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Verbraucher*innen die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

b) Folgen des Widerrufs: Wenn die Verbraucher*innen den Kaufvertrag widerrufen, hat die soNachhaltig den Verbraucher*innen alle Zahlungen, die die soNachhaltig von den Verbraucher*innen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der soNachhaltig eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die soNachhaltig dasselbe Zahlungsmittel, das die Verbraucher*innen bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird die soNachhaltig wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Die soNachhaltig kann die Rückzahlung verweigern, bis die Waren zurückerhalten wurden. Die Verbraucher*innen haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem sie die soNachhaltig über den Widerruf des Vertrags unterrichten, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wurden. 

c) HINWEIS / Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist: Haben die Verbraucher*innen verlangt, dass Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, erlischt das Widerrufsrecht, wenn die soNachhaltig vor Ablauf der Widerrufsfrist die Leistungen vollständig erbracht hat. Sind die Leistungen teilweise erbracht worden, erlischt das Widerrufsrecht teilweise. In diesem Fall haben die Verbraucher*innen der soNachhaltig die Leistungen zu zahlen, die bis zu dem Zeitpunkt erbracht worden sind, zu dem die Verbraucher*innen die soNachhaltig von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet haben. Für die erbrachten Leistungen ist, im Vergleich zum Gesamtumfang der im Werkvertrag vorgesehenen Leistungen, ein anteilsmäßig angemessener Betrag zu zahlen.

 

13 Rücktrittsrecht

13.1 Die soNachhaltig räumt den Kunden*innen das Recht ein, bis zum letzten Tag vor der vereinbarten Lieferung bzw. dem vereinbarten Montagetermin, gegen Zahlung einer Pauschale in Höhe von 20 % des zur Zeit der Rücktrittserklärung vereinbarten Gesamtpreises (zzgl. Umsatzsteuer), vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform.

13.2 Es steht den Kunden*innen frei der soNachhaltig nachzuweisen, dass der soNachhaltig durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden als die Pauschale entstanden ist.

13.3 Die gesetzlichen Rücktrittsrechte sowie das Widerrufsrecht für Verbraucher*innen bleiben vom vorstehenden Rücktrittsrecht unberührt.

14 Haftung der soNachhaltig

14.1 Die soNachhaltig haftet unbegrenzt bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei von der soNachhaltig übernommenen Garantien sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

14.2 Im Falle von sonstigen Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“) beruhen, haftet die soNachhaltig für die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Kunden*innen deshalb vertrauen dürfen.

14.3 Im Falle von sonstigen Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet die soNachhaltig insgesamt in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises (ohne Umsatzsteuer).

14.4 Die soNachhaltig haftet nicht für Schäden, die auf der mangelnden Eignung (einschl. Materialschwächen, Konstruktionsfehler, unzureichende Statik) der baulichen Anlage beruhen, auf bzw. an der die Solaranlagen und Solaranlagen-Komponenten inkl. Wechselrichtern, Batteriespeichern, Wallboxen, Wärmepumpen jeweils mit allen Bestandteilen angebracht werden sollen.

14.5 Die soNachhaltig haftet nicht für von den Kunden*innen oder Dritten beschädigte oder gestohlene Komponenten der Solaranlage und Montagematerialien, die während der Ausführung der Montagearbeiten bei den Kunden*innen gelagert werden. Dritte in diesem Sinne sind nicht die gesetzlichen Vertreter der soNachhaltig und Personen, derer sich die soNachhaltig zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Es obliegt den Kunden*innen für solche Risiken entsprechende Versicherungen abzuschließen.

 

15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

15.1 Bei Verträgen mit Verbraucher*innen ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Ort des Wohnsitzes oder, falls ein solcher nicht besteht, der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des/der Verbraucher*in zur Zeit der Klageerhebung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

Verlegt der/die Verbraucher*in nach Vertragsschluss den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Speyer.

15.2 Bei Verträgen mit Unternehmer*innen ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Speyer.

15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

 

16 Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz sind abrufbar unter: https://www.soNachhaltig.de/datenschutz/

 

17 Sonstiges

17.1 Die soNachhaltig ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Unterlieferanten und Dienstleister einzusetzen.

17.2 Die Veröffentlichung der Angebote der soNachhaltig im Internet oder in Intranets (z.B. auf Homepages oder in sozialen Netzwerken wie Twitter, Facebook, Instagram und YouTube) ist nicht gestattet.

17.3 Die Marken und die Firmierung der soNachhaltig dürfen nur insoweit genutzt werden, wie die soNachhaltig hierzu jeweils ihre vorherige schriftliche Zustimmung erteilt hat.

17.4 Die Kunden*innen können ihre Forderungen mit Forderungen der soNachhaltig aufrechnen, soweit die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

17.5 Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.

17.6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden an Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung wirtschaftlich und rechtliche am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.

 

18 Kontakt
soNachhaltig GmbH

Nachtweide 6
67346 Speyer

Telefon: +49 (0) 6232 - 8590280
E-Mail: info@sonachhaltig.de